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Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuern | Steueroptimierung Ihre individuelle Beratung

Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuern

Diese Steuern werden von den Kantonen, von den Gemeinden und möglicherweise auch von den Kirchgemeinden erhoben.

Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte, sowohl in Form von Geld wie auch in Form von Naturalbezügen. Sie wird aufgrund des von einer natürlichen Person erzielten Netto-Gesamteinkommens (steuerbares Einkommen) berechnet. Dieses erhält man, indem man in einem ersten Schritt alle von der Gesetzgebung gewährten Kosten und allgemeinen Abzüge vom Brutto­einkommen der steuerpflichtigen Person abzieht. In einem zweiten Schritt werden dann die Sozialabzüge abgezogen.

Alle Kantone und Gemeinden in der Schweiz erheben eine Vermögenssteuer. Gegenstand der Steuer bildet das gesamte Reinvermögen d.h. alle Sachen und Rechte, die der Steuerpflichtige zu Eigentum oder Nutzniessung hat. Diese sind zum Verkehrswert zu bemessen.

Steuerpflichtige Vermögen sind Guthaben auf Bank- und Post-Konti, der Steuerwert von Aktien, Obligationen oder Liegenschaften, Autos und Motorräder, Wertgegenstände, Darlehen, Lebensversicherungen usw., nicht jedoch der Hausrat. Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer bildet das Reinvermögen, also das Bruttovermögen minus die nachgewiesenen Schulden.

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