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Grundstück-gewinnsteuer | Steueroptimierung Ihre individuelle Beratung

Grundstück-gewinnsteuer

Die am meisten verbreitete Spezialsteuer auf Grundstückgewinnen ist die Grundstückgewinnsteuer. Diese wird in dem Kanton erhoben, in welchem sich das Bauland oder die Liegenschaft befindet. Vereinzelt werden die Grundstückgewinne im Rahmen der allgemeinen Vermögensgewinnsteuer erfasst. In den meisten Kantonen wird die Grundstückgewinnsteuer als separate Objektsteuer erhoben.

Steuerpflichtiger ist regelmässig der Verkäufer. Übernimmt der Erwerber die Gewinnsteuer, so handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, welche zum Erlös hinzugerechnet werden muss.

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