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Direkte Bundessteuer | Steueroptimierung Ihre individuelle Beratung

Direkte Bundessteuer

Kleiner historischer Rückblick: Die direkte Bundessteuer entspricht der früheren „Wehrsteuer“. Letztere wurde durch Bundesratsbeschluss vom 13. Januar 1982 umbenannt in direkte Bundessteuer, was ihrem Wesen besser entspricht.

Es handelt sich bei der direkten Bundessteuer um eine Einkommenssteuer für natürliche Personen und eine Gewinnsteuer für juristische Personen. Veranlagung und Bezug dieser Bundessteuer werden von den Kantonen für den Bund und unter dessen Aufsicht durchgeführt.

Seit dem 1. Januar 2008 liefert jeder Kanton dem Bund 83 % des von ihm bezogenen Steuerbetrags, der Bussen sowie der Zinsen ab. Der Kantonsanteil beträgt somit 17 %.

Bemerkung: Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 ist der Verteilerschlüssel abgeändert und die alte Regelung betreffend interkantonalen Finanzausgleich aufgehoben worden. Bis Ende 2007 erhielt der Bund 70 % der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und der Anteil der Kantone von 30 % wurde noch aufgeteilt: 17 % des Steuerbruttobetrags blieben beim Kanton und 13 % wurden für den interkantonalen Finanzausgleich verwendet, wobei diese gemäss Finanzkraft von Kanton und dessen Einwohnern verteilt wurden. Dieser letztere Teil fliesst nun ebenfalls in die Bundeskasse.

Für natürliche Personen wird die Steuer in der Regel jährlich auf Grund des tatsächlich erzielten Einkommens veranlagt und erhoben. Bei den juristischen Personen wird die Steuer für jede Steuerperiode, welche dem Geschäftsjahr entspricht, veranlagt und erhoben.

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