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Steuern optimieren berufliche Vorsorge BVG

Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)

Investieren Sie in Ihre Altersvorsorge!

Dadurch profitieren Sie gleich von zwei wesentlichen Vorteilen.

  • Die Besteuerung der geleisteten Beiträge wird aufgeschoben bis zum Zeitpunkt, an welchem Sie die Kapitalabfindung oder die Rente beziehen. Die Besteuerung erfolgt zu diese Zeitpunkt nachträglich zu einem wesentlich tieferen Satz.
  • Pensionskassenguthaben müssen von Gesetzes wegen mit 3,5 bis 4 % verzinst werden. Da die aktuellen Zinsen auf Guthaben zur Zeit annähernd bei 0% liegen, handelt es sich demnach um eine sichere und gute Kapitalanlage.

Tipps:

Ermutigen Sie Ihren Arbeitgeber dass er für Sie eine berufliche Vorsorge (Pensionsksse) in der maximalen Version abschliesst. Sowohl in Bezug auf die Höhe der zu erwartenden Rente oder Kapitalabfindung wie auch auf Risikodeckungen.

Sollten Sie noch fehlende oder unterversicherte Beitragsjahre haben, können Sie eine entsprechende Einzahlung für diese Deckung leisten. Diese Nachzahlung ist im entsprechenden Steuerjahr voll abzugsfähig.

Damit Sie auch im Rentenalter Ihren gewohnten Lebensstandard weiterführen können wurde durch den Gesetzgeber zusätzlich eie Versicherungsdeckung in Form der Säule 3 a geschaffen. Die zulässigen Maximalbeiträge für 2019 sind:

CHF 6826 .– wenn Sie Angestellter mit betrieblicher Pensionskasse sind

CHF 34 128.– falls Sie als Selbständig Erwerbender keiner Pensionskasse angehören.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und zahlen Sie wenn immer möglich das gesetzlich mögliche Maximum ein.

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